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Persönliche Assistenz im Privatbereich (PA)

In einer hellen Küche bereiten ein Mann und eine Frau gemeinsam Speisen vor.
Gefördert durch:

Welche Leistungen fallen unter PA?

Die Persönlichen Assistenzdienste umfassen eine Vielfalt von Praxisinhalten, wie z.B.:

  • im Haushalt: Einkaufen, Kochen, Reinigen,...
  • beim Besuch von kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen: Kino, Theater, Museum,...
  • bei der Erhaltung der Gesundheit: Ärzt-innen, Therapie,...
  • beim Erledigen der Post-, Bank- und Behördenwege
  • Ausübung sportlicher Aktivitäten
  • bei der Mobilität: Unterstützung auf Wegen, Öffnen und Schließen von Türen, Transferleistungen,...
  • bei der Körperhygiene: Toilettengang, Duschen, Zähneputzen,...

Wer hat Anspruch auf PA?

Anspruchsberechtigt sind Menschen mit Behinderung, die älter als 18 Jahre sind.

Was kostet die PA?

Für jede in Anspruch genommene Assistenzstunde wird ein Selbstbehalt von € 4,15* verrechnet (Sonn- und Feiertagsstunde mit 50 % Aufschlag).

Wie kommt man zu PA?

Nach einer ersten Kontaktaufnahme werden Sie durch unsere Mitarbeiter-innen ausführlich beraten. Die Beratung erfolgt auf Wunsch in Begleitung von Peer-Berater-innen, durch Menschen, die selbst betroffen sind. Wir klären mit Ihnen gemeinsam das Ausmaß der benötigten Assistenz, unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Assistent-innen sowie bei der Erstellung eines Assistenzplanes und stehen Ihnen für weitere offene Fragen zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Portrait from Dr.in Miriam Sima
Dr.in Miriam Sima

Projektleitung PA/PAPs

Portrait von Martin Greiner
Martin Greiner

Geschäftsführung

Portrait von Dr. phil. Seuschek Julia
Dr. phil. Seuschek Julia

Sachbearbeitung PA/PAA/PAB/PAPs