Gefördert durch:
Welche Leistungen fallen unter PAB?
- Wegbegleitung zwischen Wohnort und Bildungseinrichtung
- Arbeitsvor- und -nachbereitung (z.B. Inbetriebnahme eines Laptops)
- Handreichungen während des Unterrichts
- Mitschreiben
- Assistenz während der Pausen und Freistunden (z.B. Begleitung zur Toilette, Einnehmen von Mahlzeiten,…)
- Assistenz bei der Körperhygiene während der in der Bildungseinrichtung zu verbringenden Zeit
- Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (z.B. An-/Ausziehen der Jacke,...)
- Assistenz während der Nachmittagsbetreuung
- Begleitung bei ein- und mehrtägigen Schulveranstaltungen
Wer hat Anspruch auf PAB?
Anspruchsberechtigt sind Schüler-innen mit Behinderung, die:
- Pflegestufe 1 oder eine fachärztliche Diagnose nach ICD haben
- eine Bildungseinrichtung des Bundes besuchen oder sich dafür qualifiziert haben
- Persönliche Assistenz unbedingt benötigen, da ihre Behinderung nicht durch technische Hilfsmittel auszugleichen ist
- keine fachlich-inhaltliche Unterstützung durch andere Personen als die üblichen Lehrkräfte im Unterricht benötigen
Wie kommt man zu PAB?
Nach einer ersten Kontaktaufnahme werden Sie durch eine/n Mitarbeiter-in ausführlich beraten.
Die Beratung erfolgt auf Wunsch in Begleitung von Peer-Berater-innen, durch Menschen, die
selbst betroffen sind. Wir klären mit Ihnen gemeinsam das Ausmaß der benötigten Assistenz,
unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Assistent-innen sowie bei der Erstellung eines
Assistenzplanes und stehen Ihnen für weitere offene Fragen zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Mag.a Marina Maric
Projektleitung PAA/PAB/PAPs
Martin Greiner
Geschäftsführung
Dr. phil. Seuschek Julia
Sachbearbeitung PA/PAA/PAB/PAPs