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Persönliche Assistenz an Bundesschulen (PAB)

Ein junger Mann im Rollstuhl in einer kleinen Bibliothek, betont, wie wichtig die Barrierefreiheit in Literatur und Bildung ist.
Gefördert durch:

Welche Leistungen fallen unter PAB?

  • Wegbegleitung zwischen Wohnort und Bildungseinrichtung
  • Arbeitsvor- und -nachbereitung (z.B. Inbetriebnahme eines Laptops)
  • Handreichungen während des Unterrichts
  • Mitschreiben
  • Assistenz während der Pausen und Freistunden (z.B. Begleitung zur Toilette, Einnehmen von Mahlzeiten,…)
  • Assistenz bei der Körperhygiene während der in der Bildungseinrichtung zu verbringenden Zeit
  • Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (z.B. An-/Ausziehen der Jacke,...)
  • Assistenz während der Nachmittagsbetreuung
  • Begleitung bei ein- und mehrtägigen Schulveranstaltungen

Wer hat Anspruch auf PAB?

Anspruchsberechtigt sind Schüler-innen mit Behinderung, die:

  • Pflegestufe 1 oder eine fachärztliche Diagnose nach ICD haben
  • eine Bildungseinrichtung des Bundes besuchen oder sich dafür qualifiziert haben
  • Persönliche Assistenz unbedingt benötigen, da ihre Behinderung nicht durch technische Hilfsmittel auszugleichen ist
  • keine fachlich-inhaltliche Unterstützung durch andere Personen als die üblichen Lehrkräfte im Unterricht benötigen

Wie kommt man zu PAB?

Nach einer ersten Kontaktaufnahme werden Sie durch eine/n Mitarbeiter-in ausführlich beraten.
Die Beratung erfolgt auf Wunsch in Begleitung von Peer-Berater-innen, durch Menschen, die
selbst betroffen sind. Wir klären mit Ihnen gemeinsam das Ausmaß der benötigten Assistenz,
unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Assistent-innen sowie bei der Erstellung eines
Assistenzplanes und stehen Ihnen für weitere offene Fragen zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Mag.a Marina Maric

Projektleitung PAA/PAB/PAPs

Martin Greiner

Geschäftsführung

Dr. phil. Seuschek Julia

Sachbearbeitung PA/PAA/PAB/PAPs