Gefördert durch:
Welche Leistungen fallen unter PAA?
- Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Verrichtung der beruflichen Tätigkeit oder während der Ausbildungszeit (z.B. Ablage von Unterlagen, Kopiertätigkeit, Mitschreibtätigkeiten)
- Begleitung und Unterstützung zur Erlangung oder Erfüllung von Aufträgen im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit
- Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes
- Begleitung am Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstelle bzw. Ausbildungsort
- Assistenz bei der Körperhygiene während der Dienst- oder Ausbildungszeit
- Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (z.B. Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus dem oder in das KFZ, An-/Ausziehen der Jacke, Hilfe beim Mittagessen)
Wer hat Anspruch auf PAA?
Anspruchsberechtigt sind Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter ab min. 50 % Behinderungsgrad oder Pflegestufe 3, welche:
- in einem aufrechten SV-pflichtigen Dienstverhältnis stehen und mithilfe der PAA die Qualität ihrer Arbeitsleistung steigern bzw. einen drohenden Arbeitsplatzverlust vermeiden können
- selbstständig und gewinnorientiert tätig sind
- mithilfe der PAA eine SV-pflichtige Arbeit suchen bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit aufbauen möchten
- mithilfe der PAA ein Studium oder eine Berufsausbildung absolvieren möchten
Wie kommt man zu PAA?
Nach einer ersten Kontaktaufnahme werden Sie durch eine/n Mitarbeiter-in ausführlich beraten. Die Beratung erfolgt auf Wunsch in Begleitung von Peer-Berater-innen, durch Menschen, die selbst betroffen sind. Wir klären mit Ihnen gemeinsam das Ausmaß der benötigten Assistenz, unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Assistent-innen sowie bei der Erstellung eines Assistenzplanes und stehen Ihnen für weitere offene Fragen zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Mag.a Marina Maric
Projektleitung PAA/PAB/PAPs
Martin Greiner
Geschäftsführung
Dr. phil. Seuschek Julia
Sachbearbeitung PA/PAA/PAB/PAPs