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Persönliche Assistenz für Menschen mit psychischen Behinderungen/Erkrankungen (PAPs)

Zwei Männer sitzen auf einer Bank und führen ein angeregtes Gespräch miteinander.
Gefördert durch:

Welche Leistungen fallen unter PAPs?

Persönliche Assistenz umfasst Begleitung und Unterstützung:

  • im Haushalt: Einkaufen, Kochen, Reinigen,...
  • beim Besuch von kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen: Kino, Theater, Museum...
  • bei der Erhaltung der Gesundheit: Ärzt-innen, Therapie,...
  • beim Erledigen der Post-, Bank- und Behördenwege
  • bei der Ausübung sportlicher Aktivitäten
  • bei der Mobilität: Unterstützung auf Wegen, Öffnen und Schließen von Türen, Transferleistungen,...
  • bei der Körperhygiene: Toilettengang, Duschen, Zähneputzen,...

Wer hat Anspruch auf PAPs?

Anspruchsberechtigt sind Menschen mit einer diagnostizierten psychischen Erkrankung.

Was kostet die PAPs?

Für jede in Anspruch genommene Assistenzstunde wird ein Selbstbehalt von € 4,15* verrechnet (Sonn- und Feiertagsstunde mit 50 % Aufschlag).

Wie kommt man zu PAPs?

Nach einer ersten Kontaktaufnahme werden Sie durch unsere Mitarbeiter-innen ausführlich beraten. Das BMKz klärt mit Ihnen gemeinsam das Ausmaß der benötigten Assistenz, unterstützt Sie bei der Auswahl geeigneter Assistent-innen sowie bei der Erstellung eines Assistenzplanes und steht Ihnen für weitere offene Fragen zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Portrait von Mag.a Marina Maric
Mag.a Marina Maric

Projektleitung PAA/PAB/PAPs

Portrait from Dr.in Miriam Sima
Dr.in Miriam Sima

Projektleitung PA/PAPs

Portrait von Dr. phil. Seuschek Julia
Dr. phil. Seuschek Julia

Sachbearbeitung PA/PAA/PAB/PAPs